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RentenversicherungsnummerWozu dient die Rentenversicherungsnummer, wo und wann erhält man eine Rentenversicherungsnummer und wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen? Auf der Seite Rentenversicherungsnummer.org finden Sie hilfreiche Informationen zur Rentenversicherungsnummer. Schauen Sie auch am Ende der Seite, wie Sie sich über Ihren neuen Arbeitgeber staatliche Förderungen bei der Vermögensanlage und der privaten Altersvorsorge sichern können.
Die gesetzliche Regelung zur Rentenversicherungsnummer finden Sie in § 147 SGB VI mit der Überschrift Versicherungsnummer. In § 147(2) SGB VI sind die personenbezogene Merkmale beschrieben, welche die Rentenversicherungsnummer aus datenschutzrechtlichen Gründen nur enthalten darf. Wie setzt sich die Rentenversicherungsnummer zusammen? Die Rentenversicherungsnummer besteht aus zwölf Zeichen. Die Bereichsnummer des zuständigen Trägers der Rentenversicherung wird in den ersten beiden Zeichen abgebildet. Hiernach folgt das Geburtsdatum des Versicherten in einem 6 Zeichen–Format. An der 9. Stelle steht der Anfangsbuchstabe des Geburtsnamens. Anschließend folgt in der Rentenversicherungsnummer eine zweistellige Zahl, welche im Bereich des Versicherungsträgers alle am selben Tag geborenen Versicherten unterscheidet. Dabei stehen die Zahlen 00 bis 49 für männliche und die Zahlen 50 bis 99 für weibliche Versicherte. Das letzte Zeichen der Rentenversicherungsnummer bildet eine Prüfsumme, welche die Rentenversicherungsnummer nach einem mathematischen Verfahren auf Plausibilität überprüft. Für wen wird eine Rentenversicherungsnummer vergeben? Die Rentenversicherungsnummer wird für alle nach dem SGB VI versicherten Personen vergeben. Hierunter fallen also z.B. die Pflichtversicherten sowie freiwillig Versicherte, Nachversicherte oder Versorgungsausgleichsberechtigte. Außerdem kann eine Rentenversicherungsnummer auch an nicht rentenversicherte Personen vergeben werden, z.B. wenn dieses durch Gesetz bestimmt wurde. Wenn eine Rentenversicherungsnummer vergeben wurde, muss die zuständige Datenstelle die betroffene Person umgehend über ihre Rentenversicherungsnummer in Kenntnis setzen und der Person die Rentenversicherungsnummer mitteilen. Wo kann die Rentenversicherungsnummer erfragt werden? Die Rentenversicherungsnummer kann z.B. der Lohnabrechnung entnommen werden. Sie erkennen die Versicherungsnummer an dem oben dargestellten Formt. Aber auch die Träger der Deutschen Rentenversicherung geben unter der kostenfreien Hotline Auskunft über die Rentenversicherungsnummer. Sie können aber auch einfach bei Ihrer Krankenversicherung anrufen und Ihre Rentenversicherungsnummer dort erfragen. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung? Rentenversicherungsbeiträge zu gesetzlichen Rentenversicherung müssen von Arbeitnehmern nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung entrichtet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung ist höher als die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung. Die genauen Werte finden Sie z.B. auf Beitragsbemessungsgrenzen.info. Falls Sie wissen wollen, was von Ihrem Bruttogehalt nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge wie z.B. der Rentenversicherungsbeiträge übrig bleibt, schauen Sie auf Brutto-Netto. Sie wollen als Angestellter staatliche Förderung für die Rentenversicherung oder bei der Vermögensanlage erhalten? Dann solten Sie sich über die Zulagen bei der Riester Rente oder den Vermögenswirksame Leistungen sowie über die Rürup Rente informieren. An dieser Stelle sei daher auf die folgenden Links hingewiesen. Über die stattliche Förderung der Riester Rente und der Rürup Rente oder die Besteuerung dieser Renten können Sie sich auf der Seite Rentenbesteuerung.biz informieren. Wie der Staat die Vermögensbildung durch vermögenswirksame Leistungen födert erfahren Sie unter Vermögenswirksame-Leistungen.
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